Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Normzweck
Artikel 185
(ex-Artikel 169 EGV)
Die Union kann im Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten bei der Durchführung des mehrjährigen Rahmenprogramms eine Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten, einschließlich der Beteiligung an den zu ihrer Durchführung geschaffenen Strukturen, vorsehen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 169 EGV
I. Normzweck
1
Als Instrument zur Durchführung des Rahmenprogramms steht auch eine Beteiligung der EU an FuE-Programmen mehrerer MS und an den hierfür geschaffenen Durchführungsstrukturen zur Verfügung. Eine solche Beteiligung bietet sich an, um die Koordinierung einzelstaatlicher FuE-Programme zu unterstützen und damit zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beizutragen. Die Vernetzung nationaler Forschungsprogramme und die Bündelung der Forschungsanstrengungen in mehreren MS gehören zu den Zielen des EFR.
2
Art. 185 gehört zu den Koordinierungsinstrumenten. In Ergänzung der Maßnahmen nach Art. 181 ermöglicht Art. 185 der EU nicht nur die Teilnahme an Fördermaßnahmen selbst, sondern auch an den für die Steuerung geschaffenen Strukturen. Damit wird der Weg zu einer fortlaufend...