Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IV. Inhalt der Durchführungsregeln
Artikel 183
(ex-Artikel 167 EGV)
Zur Durchführung des mehrjährigen Rahmenprogramms legt die Union Folgendes fest:
die Regeln für die Beteiligung der Unternehmen, der Forschungszentren und der Hochschulen;
die Regeln für die Verbreitung der Forschungsergebnisse.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 167 EGV
IV. Inhalt der Durchführungsregeln
10
Die Beteiligungs- und Verbreitungsregeln gliedern sich nach dem aktuellen Vorschlag der KOM (KOM (2011) 810 endg. v. ) in folgende Kapitel:
Einleitende Bestimmungen: Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, zur Verfügung zu stellende Informationen.
Finanzhilfen: Förderformen, Mindestteilnahmebedingungen, Förderfähigkeit, Verfahren (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Überprüfung der Bewertung von Vorschlägen, Auswahl- und Gewährungskriterien, Ethikprüfung, Finanzhilfevereinbarung, Finanzhilfebeschlüsse, Konsortien, Überwachung der Programme und der indirekten Maßnahmen sowie Kommunikation und Information), finanzieller Beitrag der EU (Kostenerstattung und Förderformen, Zahlung, Aufteilung, Einziehung und Sicherheiten). Konsortium, Formen der Finanzhilfe, Förderung der Maßnahme, Förderfähigkeit vo...