Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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V. Mitwirkung der MS und Rolle des Rates
Artikel 181
(ex-Artikel 165 EGV)
(1)
Die Union und die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung, um die Kohärenz der einzelstaatlichen Politiken und der Politik der Union sicherzustellen.
(2)
Die Kommission kann in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle Initiativen ergreifen, die der Koordinierung nach Absatz 1 förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten. Das Europäische Parlament wird in vollem Umfang unterrichtet.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 165 EGV
V. Mitwirkung der MS und Rolle des Rates
10
Die offene Methode der Koordinierung soll zu einer Verbreitung der bewährten Praktiken („best practice“) und zu einer größeren Konvergenz in Bezug auf die wichtigsten Ziele der EU beitragen. Sie soll den MS bei der Entwicklung ihrer eigenen Politiken helfen. Der ER von Lissabon (2000) nennt folgende Elemente dieser Methode (Schlussfolgerungen, Ziff. 37):
Festlegung von ...