Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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II. Subjekte und Objekte der Koordinierung
Artikel 181
(ex-Artikel 165 EGV)
(1)
Die Union und die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung, um die Kohärenz der einzelstaatlichen Politiken und der Politik der Union sicherzustellen.
(2)
Die Kommission kann in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle Initiativen ergreifen, die der Koordinierung nach Absatz 1 förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten. Das Europäische Parlament wird in vollem Umfang unterrichtet.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 165 EGV
II. Subjekte und Objekte der Koordinierung
3
Während die EEA bloß die Koordinierung der einzelstaatlichen Forschungspolitiken untereinander vorgesehen hatte, sind gem. Art. 181 Abs. 1 Halbs. 1 Subjekte auf der einen Seite die MS und andererseits die EU. Objekte sind daher spiegelbildlich die einzelstaatlichen Aktionen einerseits und die europäischen Aktionen andererseits. Eine Einbeziehung auch der FuE-Maßnah...