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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Normzweck

Artikel 181

(ex-Artikel 165 EGV)

(1)

Die Union und die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung, um die Kohärenz der einzelstaatlichen Politiken und der Politik der Union sicherzustellen.

(2)

Die Kommission kann in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle Initiativen ergreifen, die der Koordinierung nach Absatz 1 förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten. Das Europäische Parlament wird in vollem Umfang unterrichtet.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 165 EGV

I. Normzweck

1

Gem. Art. 180 S. 1 soll die Tätigkeit der EU die Maßnahmen der MS lediglich ergänzen (vgl. Art. 180 Rn. 1). Eine solche Ergänzung setzt schon begrifflich eine Abstimmung mit den Tätigkeiten der MS voraus. Außerdem können die Ziele des Art. 179 Abs. 1 nicht erreicht werden, wenn die Tätigkeiten der MS und der EU unkoordiniert nebeneinander durchgeführt würden.

2

Maßnahmen der MS und der EU stellen nicht zwei voneinander getrenn...

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