Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

V. Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse (lit. c)

Artikel 180

(ex-Artikel 164 EGV)

Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen:

  1. Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen;

  2. Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

  3. Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

  4. Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher aus der Union.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 164 EGV

V. Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse (lit. c)

15

Die Maßnahme soll der Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der FTE dienen. Die Umsetzung der Forschungsergebnisse in kommerziell verwertbare Produkte und Verfahren stellt eine besondere Schwäche der europäischen Industrie gegenüber ihren Hauptkonkurrenten dar. Um diese Sc...

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