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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. Durchführung von Programmen (lit. a)

Artikel 180

(ex-Artikel 164 EGV)

Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen:

  1. Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen;

  2. Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

  3. Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

  4. Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher aus der Union.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 164 EGV

III. Durchführung von Programmen (lit. a)

5

Die Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration stellt das Hauptinstrument der Forschungspolitik der EU dar. Diese Programme sollen vor allem die Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen fördern. Damit wird über die Förderung der Zusammenarbeitsbestr...

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