Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Subsidiaritätsprinzip

Artikel 180

(ex-Artikel 164 EGV)

Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen:

  1. Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen;

  2. Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

  3. Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

  4. Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher aus der Union.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 164 EGV

II. Subsidiaritätsprinzip

3

Das Subsidiaritätsprinzip ist neben dem Verhältnismäßigkeitsprinzip das wesentliche Kriterium zur Bestimmung der Tätigkeiten im Bereich der FTE auf EU-Ebene. Aktionen der EU im Bereich der FTE sind nach einer Ratsentschließung in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip gerechtfertigt bei:

  • Großvorhaben, für die der einzelne MS die erforderlichen Einrichtunge...

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