Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
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Im Unterschied zum EGKSV und zum EAGV, die von Anfang an Forschungsaktivitäten auf EU-Ebene vorsahen, hat sich eine Forschungspolitik auf der Grundlage des früheren EGV, seit 1974 gestützt auf ex-Art. 308 EG (jetzt Art. 352), pragmatisch entwickelt. Erst die EEA brachte 1987 eine Kodifizierung der EU-Zuständigkeiten, bei der die industriepolitische Zielsetzung und der subsidiäre Charakter der EU-Aktivitäten im Verhältnis zu den MS die wesentlichen Orientierungspunkte waren. Maßnahmenspektrum, Instrumente und Entscheidungsverfahren spiegeln die Problemsicht der Wirtschafts- und Forschungspolitik der 2. Hälfte der 80er-Jahre wider. Dieses Konzept wurde, abgesehen von der Einführung des Mitentscheidungsverfahrens durch den Maastricht-Vertrag und die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips für das Rahmenprogramm durch den Amsterdam-Vertrag, erst durch den AEUV substantiell erweitert.
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Mit dem Konzept eines EFR und der Lissabon-Strategie durch den ER im Jahr 2000 verfolgt die EU seit dem Jahr 2000 in der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik einen umfassenden Ansatz, der in verstärkten Koordinierungsbemühungen und einer neuen Zielorien...