Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. Ziele, Maßnahmen und Entscheidungsverfahren

1. Ziele

a) Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der EU

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Die Zielbestimmungen der EU auf dem Gebiet der FTE sind im AEUV auf eine umfassende Stärkung ihrer wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen ausgerichtet. Die enge Anbindung an die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie wurde zugunsten eines weiter gefassten Begriffs der Wettbewerbsfähigkeit aufgegeben (s. Anmerkung zu Art. 179). In das Zentrum der Politik auf EU-Ebene rückt die Schaffung eines Europäischen Forschungsraumes („EFR“). Er wird charakterisiert durch die Freizügigkeit für Forscher und einen freien Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien. Ergänzt werden diese Zielsetzungen – wie bisher – um die Unterstützung von Forschungsmaßnahmen, die aufgrund anderer Kapitel der Verträge für erforderlich gehalten werden.

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Die erweiterte Zielbestimmung gibt der EU erstmals eine vertragliche Grundlage für die Förderung der Grundlagenforschung und der Geisteswissenschaften. Bisher war dies nur möglich, soweit diese Forschungen zumindest indirekt zu den in ex-Art. 163 EG genannten Zielen beigetragen konnten. Damit sind weite Teile der na...

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