Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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III. Durchführungsmaßnahmen
Artikel 176
(ex-Artikel 160 EGV)
Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 160 EGV
III. Durchführungsmaßnahmen
8
Die Einzelheiten dieser Intervention und die spezifischen Bestimmungen über die Zuschussfähigkeit, Verwaltung, Evaluierung und Kontrolle, die Verantwortung des Projektleiters, die operationellen Programme sowie besondere Bedingungen je nach Standort der Operationen folgen den allgemeinen Durchführungsgrundsätzen des Art. 177 sowie den dazu auf der Grundlage des Art. 178 ergangenen Durchführungsbestimmungen.