Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Einrichtung des EFRE
Artikel 176
(ex-Artikel 160 EGV)
Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 160 EGV
I. Einrichtung des EFRE
1
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde im Jahre 1975 auf der Grundlage des heutigen Art. 352 geschaffen (vgl. VO [EWG] Nr. 724/75, ABl. L 73/1). Seine Rechtsgrundlage findet er seit dem Inkrafttreten der EEA () im AEUV selbst, und zwar in Art. 176. Damit entspricht seine rechtliche Stellung nunmehr derjenigen des ESF (vgl. Art. 162 – Art. 164).
2
Der EFRE verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ist eine unselbständige Einrichtung der EU, dessen Verwaltung in die Zuständigkeit der KOM fällt. Auch seine Fondsmittel sind im allgemeinen Haushaltsplan der EU ausgewiesen.