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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. Die EU-Zuständigkeit für die Regionalpolitik (Art. 174 Abs. 2)

Artikel 174

(ex-Artikel 158 EGV)

Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern.

Die Union setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern.

Unter den betreffenden Gebieten gilt besondere Aufmerksamkeit den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 158 EGV

III. Die EU-Zuständigkeit für die Regionalpolitik (Art. 174 Abs. 2)

21

Art. 174 Abs. 2 hebt aus der Politik des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts die Regionalpolitik heraus. Er liefert die Grundlage für regionalpolitische Maßnahmen der EU, die bis zur Einführung der Politik des wirtschaftlichen und sozialen...

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