Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 164
Artikel 164
(ex-Artikel 148 EGV)
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen die den Europäischen Sozialfonds betreffenden Durchführungsverordnungen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 148 EGV