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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

IV. Bewertung

Artikel 162

(ex-Artikel 146 EGV)

Um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte im Binnenmarkt zu verbessern und damit zur Hebung der Lebenshaltung beizutragen, wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Europäischer Sozialfonds errichtet, dessen Ziel es ist, innerhalb der Union die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung zu erleichtern.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 146 EGV

IV. Bewertung

6

Die Reform macht den ESF zu einem Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie und erstrebt dazu statt einer „Zusätzlichkeit“ der Programme und Vorhaben eine „Zusätzlichkeit der Politiken“, die mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien festgelegt werden. Darüber hinaus ist er Teil der Bemühungen der EU, die Unterschiede in den Lebensstandards in den MS und Regionen zu verringern. Dies bedeutet, dass er stark regional ausgerichtet ist. Vier fünftel der finanziellen Mittel konzentrieren sich auf die finanziell schlechter gestellten Gebiete der EU...

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