Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. ESF – Reform 2014-2020
Artikel 162
(ex-Artikel 146 EGV)
Um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte im Binnenmarkt zu verbessern und damit zur Hebung der Lebenshaltung beizutragen, wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Europäischer Sozialfonds errichtet, dessen Ziel es ist, innerhalb der Union die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung zu erleichtern.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 146 EGV
III. ESF-Reform 2014 – 2020
5
In der Förderperiode 2014 – 2020 wird es zu wesentlichen Änderungen der künftigen Kohäsionspolitik kommen, die mit den Vorschlägen der KOM für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2014 – 2020: Ein Haushalt für „Europa 2020“ (KOM (2011) 500 endg.) erkennbar wurden und die die KOM am mit Vorschlägen für VOen zu den Fonds konkretisiert hat.
Diese sehen wichtige Änderungen im Hinblick auf die Gestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik vor: Konzentration auf die Prioritäten der Strategie „Europa 2020“; Leistungshonorier...