Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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IV. Der Europäische Globalisierungsfonds
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Anfang 2007 wurde durch die auf ex-Art. 159 Abs. 3 EG (jetzt Art. 175 Abs. 3) gestützte VO (EG) Nr. 1927/2006 des EP und des Rates v. (ABl. 2006 L 406/1) neben dem ESF der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) eingerichtet. Der EGF soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund der Globalisierung entlassen werden, wirksamer unterstützen. Insgesamt soll der EGF das Ziel der Solidarität besser erfüllen können. Der EGF finanziert aktive Arbeitsmarktpolitiken, die ganz auf die Unterstützung der Arbeitskräfte abgestellt sind, die von globalisierungsbezogenen Entlassungen betroffen sind. Anders als der ESF, der seine Aktivitäten mit strategischen und langfristigen Zielen verbindet, soll der EGF einmalige Unterstützungen bereitstellen, um die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in das Erwerbsleben in Gebieten oder Sektoren, die unter dem Schock einer schwer wiegenden Störung der Wirtschaftsentwicklung zu leiden haben, erleichtern. Bis Ende 2010 kann der EGF auch bei Entlassungen eingesetzt werden, die Folge der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise sind. Dazu wird u. a. der Anwendungsbereich des EGF vorübergehend a...