Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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III. Bedeutung und Anwendung des ESF in Deutschland
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Im föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland liegt die Arbeitsmarktpolitik in erster Linie in der Zuständigkeit des Bundes. Diese Zuständigkeit wird im SGB III (Arbeitslosenversicherung) und SGB II (soziale Mindestsicherung und Integration von Langzeitarbeitlosen) geregelt. Die dafür eingesetzten Mittel überschreiten das verfügbare ESF-Volumen um etwa das 20-fache, so dass in einer rein quantitativen Perspektive die Bedeutung des ESF in Deutschland relativ gering bleibt. Der Bund hat in der Förderperiode 2007–2013 die strategische Ausrichtung seiner Politik im Nationalen Reformprogramm zur Umsetzung der Lissabon-Strategie dargestellt, welches den Rahmen für die Politik des Bundes vorgibt, während der Nationale Strategische Rahmenplan die Abstimmung der Politiken des Bundes und der Länder mit der europäischen Strukturpolitik sichert. Danach haben sich die Länder weitgehend für Interventionsfelder außerhalb der Schwerpunkte der bundespolitischen Arbeitsmarktpolitik entschieden.