Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Entwicklung und Aufgaben
2
Der ESF wurde vor 55 Jahren als soziale Unterstützung des GM errichtet, um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern und damit zur Hebung der Lebenshaltung beizutragen. Nach dem AEUV ist er ein Instrument der EU-Arbeitsmarktpolitik und erfasst daher nicht alle denkbaren sozialpolitischen Aktivitäten. Die Bezeichnung „Sozialfonds“ ist daher eher missverständlich (Schulz, in GTE, Art. 123 EG Rn. 1).
3
Mit der Veränderung der wirtschaftlichen und sozialen Situation in den MS und der Weiterentwicklung der europäischen Integration wurden die Aufgaben des ESF seit seiner Errichtung 1958 vielfältigen Veränderungen unterzogen. Die Reformen des ESF (1971, 1977, 1983, 1988 u. 1993) standen unter der Prämisse, eine aktive, auf den Binnenmarkt ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, um den Anpassungsprozess hin zum GM/Binnenmarkt arbeitsmarktpolitisch zu unterstützen.
4
Die EU-Arbeitsmarktpolitik konnte dabei jedoch nur ergänzend neben die nationalen Arbeitsmarktpolitiken treten, die schon vom Finanzumfang her gesehen ein wesentlich stärkeres Gewicht haben.
5
Der ESF fördert nach Art. 162 innerhalb der EU die berufliche Verwendbarkeit und die ör...