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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 161 (Bericht über die soziale Lage)

Artikel 161

(ex-Artikel 145 EGV)

Der Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament hat stets ein besonderes Kapitel über die Entwicklung der sozialen Lage in der Union zu enthalten.

Das Europäische Parlament kann die Kommission auffordern, Berichte über besondere, die soziale Lage betreffende Fragen auszuarbeiten.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 145 EGV

Kommentar Art. 161

1

Die Vorschrift unterstreicht die besondere Bedeutung der Sozialpolitik. Der jährliche Gesamtbericht der KOM über die Tätigkeit der EU nach Art. 249 Abs. 2 enthält jeweils ein besonderes Kapitel über Beschäftigung und Sozialpolitik. Außerdem erscheinen jährlich Berichte über Chancengleichheit für Frauen und Männer in der EU, den Stand der Sozialen Sicherheit in Europa und die Beschäftigung.

2

Das Informationsrecht des EP nach Abs. 2 unterstreicht die besondere Bedeutung der parlamentarischen Diskussion der Sozialpolitik, allerdings hat das EP bisher nur selten von diesem Recht Gebrauch gemacht.

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