Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 159 (Berichtspflichten der Kommission)

Artikel 159

(ex-Artikel 143 EGV)

Die Kommission erstellt jährlich einen Bericht über den Stand der Verwirklichung der in Artikel 151 genannten Ziele sowie über die demografische Lage in der Union. Sie übermittelt diesen Bericht dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 143 EGV

Kommentar Art. 159

1

Die Vorschrift entspricht dem Art. 7 des Maastrichter Sozialabkommens und enthält eine dem Art. 161 entsprechende Berichtspflicht der KOM über den Stand der Verwirklichung der in Art. 151 benannten Ziele. Darüber hinaus begründet er eine Berichtspflicht der KOM hinsichtlich der demographischen Lage in der EU. Um diesen Zielsetzungen zu entsprechen, veröffentlicht die KOM einen Jahresbericht über die soziale Situation in der EU, der die Lebensqualität der Menschen behandelt, die in Europa leben, und liefert eine ganzheitliche Betrachtung der europäischen Bevölkerung und ihrer sozialen Bedingungen als Hintergrund für die Fortentwicklung der Sozialpolitik. Ein Bericht über die Demografie beurteilt alle zwei Jahre die demografische Lage und informiert über den aktuell...

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