Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 158
Artikel 158
(ex-Artikel 142 EGV)
Die Mitgliedstaaten sind bestrebt, die bestehende Gleichwertigkeit der Ordnungen über die bezahlte Freizeit beizubehalten.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 142 EGV