Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 152 (Sozialer Dialog)
Artikel 152
Die Union anerkennt und fördert die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme. Sie fördert den sozialen Dialog und achtet dabei die Autonomie der Sozialpartner.
Der Dreigliedrige Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung trägt zum sozialen Dialog bei.
Kommentar Art. 152
1
Art. 152 wurde mit dem Wortlaut von Art. I-48 des gescheiterten EVV neu in den AEUV eingefügt. Er verankert den Dialog mit den Sozialpartnern, insbes. im Rahmen des Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung, und hebt die Autonomie der Sozialpartner entsprechend dem Mandat des ER v. am Anfang des Titels über die Sozialpolitik besonders hervor.
2
Während im EVV die Verankerung des sozialen Dialogs noch im Teil I vorgesehen war und sich damit auf alle EU-Politiken und das politische Leben der EU bezogen hätte, beschränkt der Vertrag von Lissabon den Beitrag der Sozialpartner auf die Sozialpolitik und die Beschäftigung.