Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 147 (Förderung des Beschäftigungsniveaus)
Artikel 147
(ex-Artikel 127 EGV)
(1)
Die Union trägt zu einem hohen Beschäftigungsniveau bei, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und deren Maßnahmen in diesem Bereich unterstützt und erforderlichenfalls ergänzt. Hierbei wird die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten beachtet.
(2)
Das Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus wird bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen berücksichtigt.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 127 EGV
Kommentar Art. 147
1
Abs. 1 beschreibt – unter Betonung der Wahrung der nationalen Kompetenz – die Aufgaben der EU in der Beschäftigungspolitik . Diese sind beschränkt auf die Förderung der Zusammenarbeit der MS sowie ggf. die flankierende Unterstützung und Ergänzung einzelstaatlicher Aktivitäten. Dabei muss sich die Unterstützung und Ergänzung im kompetenzrechtlichen Rahmen des Beschäftigungskapitels halten.
2
Abs. 2 macht deutlich, dass es sich bei der Beschäftigungspolitik um einen horizontalen Politikbereich handelt, der deshalb alle EU-Politiken auf das Beschäftigungsziel (mainstreaming employment policies) verpflichtet. Auf diesem Weg wird ei...ABl. 2008 L 214