Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 145 (Koordinierte Beschäftigungsstrategie)
Artikel 145
(ex-Artikel 125 EGV)
Die Mitgliedstaaten und die Union arbeiten nach diesem Titel auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie der Fähigkeit der Arbeitsmärkte hin, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren, um die Ziele des Artikels 3 des Vertrags über die Europäische Union zu erreichen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 125 EGV
Kommentar Art. 145
1
Die Vorschrift verpflichtet die MS und die EU auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote in Europa deutlich anzuheben (Schlussfolgerungen des ER von Luxemburg (1997), Ziff. 22). Dazu sollen insbes. die Bildung eines qualifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräftepotentials und die Fähigkeit der Arbeitsmärkte gefördert werden, rasch auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren. Der Beschäftigungsstrategie liegt damit ein angebotsorientiertes Konzept der Wirtschaftspolitik zugrunde, um so die Angebotsbedingungen für die Entstehung von m...