Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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IX. Von der Währungsunion zur Wirtschaftsunion
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Auf dem ER am vereinbarten die 17 Euroländer und die anderen MS, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, die WWU auf eine „gestärkte“ vertragliche Grundlage zu stellen und fassten in diesem Zusammenhang weitreichende Beschlüsse zur Schaffung verbindlicher Regeln in Bezug auf die Stärkung der Haushaltsdisziplin.
In einem am auf dem Frühjahresgipfel von 25 Staats- und Regierungschefs unterzeichneten zwischenstaatlichen Vertrag über die „Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der WWU“ verpflichten sich die 17 Euro-Länder und acht weitere EU-Mitgliedstaaten (nicht unterzeichnet haben das Vereinigte Königreich und die Tschechische Republik) dazu in einem Fiskalpolitischen Pakt (Titel III) zu einem ausgeglichenen Haushalt und zur Einführung nationaler Schuldenbremsen. Unter Titel IV „Wirtschaftspoltische Koordinierung und Konvergenz“ verpflichten sich die Vertragsparteien, zusammen auf eine Wirtschaftspolitik hinzuarbeiten, die durch eine erhöhte Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit das reibungslose Funktionieren der WWU und das Wirtschaftswachstum fördert. Zu diesem Zweck leiten die Vertragsparteien in Verfolgung des Z...