Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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VII. Der Euro –Plus – Pakt
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Der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit dient auch der von den Staats – und Regierungschefs im März 2011 vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise vereinbarte „Euro-Plus-Pakt“.
Der Pakt der 17 Staats- und- Regierungschefs der Eurozone sowie Bulgariens, Dänemarks, Lettlands, Litauens, Polens und Rumäniens schlägt Maßnahmen zur wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung vor, um eine größere Konvergenz der Volkswirtschaften in der Eurozone zu erreichen. Fortschritte messen die Euroländer anhand objektiver Indikatoren – z.B. der Lohnstückkosten. Zur Förderung der Beschäftigung soll z.B. Arbeitsmarktreformen zur Förderung der „Flexicurity“ besondere Aufmerksamkeit zuteil werden und Steuerreformen sollen dazu beitragen, dass sich Arbeit lohnt und die Erwerbstätigkeit von Zweitverdienern soll erleichtert werden. Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sollen Lohnbildungsverfahren unter Wahrung der Tarifautonomie überprüft werden, damit Lohnkosten entsprechend der Produktivität sichergestellt werden und zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sollen Vorruhestandsregelungen begrenzt und gezielte Anreize für di...