Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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VI. Die Strategie „Europa 2020“
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Diesen Kontext bestätigt die vom ER im Juni 2010 gebilligte neue Strategie der EU für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum „Europa 2020“, die eine Handlungs- und Entwicklungsstrategie für eine koordinierte Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der EU bis 2020 formuliert. Mit Hilfe der Strategie soll Europa nicht nur die Finanz- und Wirtschaftskrise endgültig überwinden, sondern vor allem die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität, das Wachstumspotenzial, den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Konvergenz steigern. Sie soll so einen Beitrag dazu leisten, dass Europa sich den langfristigen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen erfolgreich stellt.
Zwei Aspekte prägen die neue Strategie: Die Erfahrungen mit der Lissabon-Strategie sowie die wirtschaftspolitischen Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise. Dabei geht es weniger um Änderungen in inhaltlicher Hinsicht – schon die Lissabon-Strategie konzentrierte sich seit ihrer Reform 2005 auf die Oberziele Wachstum und Beschäftigung –, sondern vor allem im Hinblick auf eine konsequente Anwendung und Überwachung des bestehenden Regelungsra...