Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Die Strategie von Lissabon
13
Auf der Tagung des ER in Lissabon (2000) hatten die Staats- und Regierungschefs eine Strategie (Strategie von Lissabon) beschlossen, deren übergeordnetes Ziel es war, die EU mit einem weit reichenden wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Reformprogramm bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen. Mit der Strategie von Lissabon wird die Beschäftigungsstrategie Teil der umfassenderen Lissabon-Agenda von Strukturreformen. Damit bildet nicht mehr die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit den Schwerpunkt der Europäischen Beschäftigungsstrategie, sondern das weiter gefasste Lissabon-Ziel, „dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen in einer integrativen Gesellschaft zu schaffen“. Die Europäische Beschäftigungsstrategie kann damit nicht isoliert betrachtet werden, sondern wurde als wesentlicher Bestandteil der Lissabon-Strategie in den Kontext der Wirtschafts- und Sozialpolitik gestellt.