Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IV. Bewertung
11
Vor dem Hintergrund der strukturellen Natur des Beschäftigungsproblems und der Notwendigkeit, die Beschäftigungsintensität des Wachstums zu steigern, verlagern die MS in dem in der WWU enger geworden Konjunkturverbund mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) erstmals Kompetenzen auf die EU-Ebene. Das Beschäftigungskapitel bildet einen Rahmen, der die in der WWU vorgesehene Koordinierung und Konvergenz der Wirtschaftspolitik um die Beschäftigungspolitik erweitert und den bisher allein an nominalen Größen orientierten Konvergenzprozess auf die realwirtschaftliche Ebene erstreckt. Die Beschäftigung wird danach zwar kein formales Konvergenzkriterium, muss aber in Zukunft bei der Koordinierung der Wirtschaftspolitiken berücksichtigt werden.
12
Dem Titel Beschäftigung liegt die Annahme zugrunde, dass in einem integrierten Wirtschaftsraum mit einheitlicher Währung die unzureichende Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in einem Land negative Folgen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt aller MS hat und die WWU kaum noch asymmetrische Antworten der MS zum Abbau der Arbeitslosigkeit zulässt. In der ökonomischen Theorie herrscht aber keine Einigkeit über die Sinnhaftigkeit einer koordiniert...