Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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III. Mittel
6
Die Europäische Beschäftigungsstrategie sieht eine unionsweite Koordinierung der Beschäftigungspolitik vor, die den Erlass von Beschäftigungsleitlinien und eine jährliche Prüfung der nationalen Beschäftigungspolitiken im Rahmen der „multilateralen Überwachung" auf ihre Vereinbarkeit mit den Leitlinien normiert.
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Der Beschäftigungstitel gibt der Koordinierung der Beschäftigungspolitik gemeinschaftliche Ziele vor und führt mit den Leitlinien ein Instrument ein, das einen unionsrechtlichen Rahmen für die nationalen Beschäftigungspolitiken darstellt. Diese Vorschriften sind die operativen Instrumente in der Hand der EU-Organe, mit denen die EU-Disziplin im Bereich der Beschäftigungspolitik durchgesetzt werden soll.
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Hinzu kommt die Einsetzung eines Beschäftigungsausschusses zur Koordinierung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik der MS sowie in Ablehnung großer Ausgabenprogramme Anreizmaßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den MS und zur Unterstützung innovativer Aktionen in diesem Bereich.
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Zwar bleibt die Zuständigkeit für die Beschäftigungsfragen danach im Wesentlichen auf der Ebene der MS, doch zur Unterstützung der einzelstaatlichen Maßnahmen wird die För...