Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Ziele und Aufgaben

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Der neue EUV macht die Förderung der Vollbeschäftigung in Art. 3 EUV zu einem Ziel der EU und nach Art. 5 Abs. 2 AEUV zu deren Aufgabe. Zu deren Verwirklichung hat die EU nach Art. 2 Abs. 3 eine Koordinationszuständigkeit erhalten, die die Kompetenz der MS ergänzt. Nach Art. 5 Abs. 2 trifft die EU Maßnahmen zur „Koordinierung“ der Politik der MS. In diesem Rahmen arbeiten die MS und die EU auf die Entwicklung einer „koordinierten Beschäftigungsstrategie" hin, die die Abstimmung der Beschäftigungspolitik der MS stärken und ihre Wirksamkeit fördern soll. Ziel des Beschäftigungskapitels und AUfgabe der europäischen Beschäftigungsstrategie ist es Arbeitsmärkte zu unterstützen und ggfls. auch mit den Mitteln des AEUV zu erzwingen, die mit den Bedingungen einer gemeinsamen Währung vereinbar sind.

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Der nach dem Titel über die Wirtschafts- und Währungspolitik und vor der Sozialpolitik eingefügte Titel IX präzisiert diese Ziele und die Mittel dazu und schafft eine Vertragsgrundlage für eine Strategie, die die EU-Organe zu „Hütern“ der Beschäftigungspolitik macht, die bisher eine nationale Angelegenheit war und jetzt nach Art. 146 Abs. 2 eine „Angelegenheit von gemeinsam...

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