Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 137 (Tagung der Euro-Gruppe)
Artikel 137
Die Einzelheiten für die Tagungen der Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sind in dem Protokoll betreffend die Euro-Gruppe festgelegt.
Kommentar Art. 137
(s. Kommentierung zu Art. 138)