Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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III. Institutionelle Bestimmungen – Inhalt der Art. 134–144
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Die vertraglichen Grundlagen zur Wirtschafts- und Währungspolitik werden in den Kapiteln 3 und 3a um institutionelle Bestimmungen ergänzt, die dem Stand der wirtschafts- und währungspolitischen Integration der EU entsprechen. Sie sehen in den Art. 134 u. 135 die Rolle des Wirtschafts- und Finanzausschusses und das Initiativrecht des Rates und einzelner MS vor. Die Artikelfolge 136–138 regelt die besonderen Bedingungen jener MS, deren Währung der Euro ist, während sich die Artikelfolge 139–144 jenen MS widmet, für die eine Ausnahmeregelung gilt, d. h. die sich noch im Konvergenzprozess hin auf das Euro-Währungsgebiet befinden und folglich auf der einen Seite eine Wirtschafts- und Währungspolitik betreiben, die dem Konvergenzerfordernis Rechnung trägt, auf der anderen Seite aber auch berücksichtigt, dass in diesen MS die einheitliche Geldpolitik noch nicht Wirklichkeit ist (s. Kommentierung zu Art. 134–144).