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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 118 (Schutz des geistigen Eigentums)

Artikel 118

Im Rahmen der Verwirklichung oder des Funktionierens des Binnenmarkts erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen zur Schaffung europäischer Rechtstitel über einen einheitlichen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der Union sowie zur Einführung von zentralisierten Zulassungs-, Koordinierungs- und Kontrollregelungen auf Unionsebene.

Der Rat legt gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen die Sprachenregelungen für die europäischen Rechtstitel fest. Der Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments.

Kommentar Art. 118

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Die Vorschrift ist neu in den AEUV aufgenommen worden. Die Aufnahme geht auf die Rspr. des EuGH zurück, wonach im Bereich des geistigen Eigentums zwar mit Hilfe von Art. 114 (ex-Art. 95 EG) die einzelstaatlichen Vorschriften der MS harmonisiert, nicht aber neue Rechtstitel geschaffen werden können, welche die nationalen Titel überlagern; dies war bisher nur auf der Grundlage von ex-Art. 308 EG (jetzt Art. 352) möglich (EuGH, Gutachten 1/94, Slg. 1994, I-5267, Rn. 59; C-377/98, Niederlande/EP u. Rat,...ABl. 2002 L 3/1

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