Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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EUV Kommentar Art. 10 (Repräsentative Demokratie)
Artikel 10
(1)
Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie.
(2)
Die Bürgerinnen und Bürger sind auf Unionsebene unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten.
Die Mitgliedstaaten werden im Europäischen Rat von ihrem jeweiligen Staats- oder Regierungschef und im Rat von ihrer jeweiligen Regierung vertreten, die ihrerseits in demokratischer Weise gegenüber ihrem nationalen Parlament oder gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft ablegen müssen.
(3)
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen. Die Entscheidungen werden so offen und bürgernah wie möglich getroffen.
(4)
Politische Parteien auf europäischer Ebene tragen zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei.
Kommentar Art. 10
Literatur: Bieber/Haag, Das Europäische Parlament, 1994; Deinzer, Europäische Parteien, 1999; Heitsch, Transparenz und demokratische Legitimation, EuR 2001, 809; ders., Die VO über den Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane im Lichte des Transparenzprinzips, 2003; Hilf, Die rechtliche Bedeut...