ABGB § 769. II. Ausschluss von der
Pflichtteilsberechtigung 1. Enterbung Allgemeines, BGBl. I Nr. 87/2015, gültig ab 01.01.2017
Zweyter
Theil des bürgerlichen Gesetzbuches. Von dem
Sachenrechte. Von Sachen und ihrer rechtlichen
Eintheilung.Erste Abteilung des Sachenrechtes. Von den dinglichen Rechten.
Vierzehntes Hauptstück Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil
§ 769. II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung 1. Enterbung Allgemeines
Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.
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