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ABGB § 751. Abweichungen von der allgemeinen Erbfolge, BGBl. I Nr. 87/2015, gültig ab 01.01.2017
§ 709.

§ 751. Abweichungen von der allgemeinen Erbfolge

Abweichungen von der in diesem Hauptstück bestimmten gesetzlichen Erbfolge, insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sind gesondert geregelt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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