ABGB § 751. Abweichungen von der allgemeinen
Erbfolge, BGBl. I Nr. 87/2015, gültig ab 01.01.2017
§ 709.§ 751. Abweichungen von der allgemeinen Erbfolge
Abweichungen von der in diesem Hauptstück bestimmten gesetzlichen Erbfolge, insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sind gesondert geregelt.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
YAAAA-76474