ABGB § 1246. Schenkungen unter Ehegatten und
Verlobten;, JGS Nr. 946/1811, gültig ab 01.01.1812
Zweyter
Theil des bürgerlichen Gesetzbuches. Von dem
Sachenrechte. Von Sachen und ihrer rechtlichen
Eintheilung.Zweyter Theil. Zweyte Abtheilung. Von den persönlichen Sachenrechten.
Achtundzwanzigstes Hauptstück Von den Ehepakten und dem Anspruch auf Ausstattung
§ 1246. Schenkungen unter Ehegatten und Verlobten;
Die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Schenkungen zwischen Ehegatten wird nach den für die Schenkungen überhaupt bestehenden Gesetzen beurtheilt.
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