ABGB § 445. Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere
dingliche Rechte., JGS Nr. 946/1811, gültig ab 01.01.1812
§ 420. III.
Vermischter Zuwachs.§ 445. Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte.
Nach den in diesem Hauptstücke über die Erwerbungs- und Erlöschungsart des Eigenthumsrechtes unbeweglicher Sachen gegebenen Vorschriften hat man sich auch bey den übrigen, auf unbewegliche Sachen sich beziehenden, dinglichen Rechten zu verhalten.
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