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ABGB § 445. Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte., JGS Nr. 946/1811, gültig ab 01.01.1812
§ 420. III. Vermischter Zuwachs.

§ 445. Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte.

Nach den in diesem Hauptstücke über die Erwerbungs- und Erlöschungsart des Eigenthumsrechtes unbeweglicher Sachen gegebenen Vorschriften hat man sich auch bey den übrigen, auf unbewegliche Sachen sich beziehenden, dinglichen Rechten zu verhalten.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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