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ABGB § 228. Allgemeine Vorschrift in Rücksicht auf die Vermögensverwaltung., BGBl. I Nr. 135/2000, gültig von 01.01.1978 bis 30.06.2001

Erster Theil. Von dem Personen-Rechte.

Viertes Hauptstück Von der Obsorge einer anderen Person

§ 228. Allgemeine Vorschrift in Rücksicht auf die Vermögensverwaltung.

Auf die Vermögensverwaltung durch den Vormund sind die Bestimmungen über die Verwaltung des Vermögens eines minderjährigen ehelichen Kindes durch seine Eltern anzuwenden; außerdem gelten die folgenden Bestimmungen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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