ABGB § 176. Deliktsfähigkeit des Kindes, BGBl. I Nr. 15/2013, gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018

Erster Theil. Von dem Personen-Rechte.

Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und Kindern

Vierter Abschnitt Obsorge

§ 176. Deliktsfähigkeit des Kindes

Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (§ 1310), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen verschuldensfähig.

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