zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
ABGB § 165. Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und unehelichen Kindern, BGBl. Nr. 403/1977, gültig von 01.01.1978 bis 30.04.1995

Erster Theil. Von dem Personen-Rechte.

Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und Kindern

Vierter Abschnitt Obsorge

§ 165. Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und unehelichen Kindern

Das uneheliche Kind erhält den Geschlechtsnamen der Mutter.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
YAAAA-76474