TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
ABGB § 142. Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten, BGBl. I Nr. 59/2017, gültig ab 01.07.2018

Erster Theil. Von dem Personen-Rechte.

Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und Kindern

Zweiter Abschnitt Abstammung des Kindes

§ 142. Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten

Nach dem Tod der betroffenen Person kann die Feststellung der Abstammung, deren Änderung oder die Feststellung der Nichtabstammung von den Rechtsnachfolgern oder gegen diese bewirkt werden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
YAAAA-76474