KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 24.10.2025
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Arbeiter - Speditions- und Lagerbetriebe - Lohnerhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Lohnordnung (Auszug)
C. Überzahlungen
Die Ist-Löhne der Arbeiter sind am um jenen Eurobetrag zu erhöhen, um den der jeweilige kollektivvertragliche Lohnsatz am angehoben wird (für Teilzeitbeschäftigte aliquot).
D. Anrechnung von Zahlungen
Sämtliche - in Hinblick auf diesen Kollektivvertragsabschluss - geleisteten Zahlungen sind auf die kollektivvertraglichen Erhöhungen auf Mindest- und Ist-Löhne, Lehrlingseinkommen, Zulagen sowie Einmalzahlungen zur Gänze anzurechnen.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt eine Mitnahme der Überzahlung.
Eine etwaige bestehende Überzahlung, also eine betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne koll...