KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Personenbeförderung mit PKW - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Der Kollektivvertrag sieht zunächst einen begünstigten Überstundenteiler von 1/165 vor.
Der Überstundenzuschlag beträgt grundsätzlich 50 %. Für Überstunden in der Nacht (20:00-5:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen beträgt der Zuschlag 100 %.
Überstundenentlohnungen müssen schriftlich geltend gemacht werden; siehe Verfall.
Der Kollektivvertrag verweist hinsichtlich der Zulässigkeit von Überstunden auf bereits außerkraftgetretene Bestimmungen. Im Ergebnis ändert dies jedoch nichts an der Zulässigkeit von Überstundenleistungen bis zum gesetzlichen Höchstausmaß von 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich gemäß § 7 Abs. 1 AZG (BGBl I 2018/53).
Eine Arbeitnehmerin muss aufgrund einer dringenden Kundenanfrage ein Angebot legen. Sie erklärt sich bereit, Überstunden zu leisten und stellt das Angebot fertig. Ihre Normalarbeitszeit ist Mo.-Fr. von 9:00-17:30 Uhr.
Ihre Arbeitszeit am betreffenden Tag begann um 9:00 Uhr und endete um 20:30 Uhr, eine halbe Stunde konsumierte sie als Mittagspause.
Mangels Vereinbarung eines flexiblen Arbeitszeitmodells stehe...