KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - IT‑KV - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 15 Tätigkeitsfamilien, Vorrückungsstufen und Mindestgrundgehälter
V. IST-Erhöhung
Redaktioneller Hinweis: Diese Bestimmung ist von bis außer Kraft gesetzt. Für das Jahr 2023 wurde der nachstehende Zusatz-KV (Anhang VII) vereinbart.
Anhang VII
Zusatz-Kollektivvertrag über die IST-Erhöhung 2023
Im Hinblick auf die hohen Inflationswerte, welche der KV-Verhandlung 2023 zugrunde gelegt werden, vereinbaren die Sozialpartner, das Modell der IST-Erhöhung in § 15 V IT‑KV ab für das Kalenderjahr 2023 vorübergehend außer Kraft treten zu lassen.
Stattdessen wird für das Jahr 2023 nachfolgender Zusatzkollektivvertrag mit Geltungsdauer von bis vereinbart.
§ 1 Vertragspartner
(1) Dieser Zusatzkollektivvertrag (ZKV) wird abgeschlossen zwischen dem Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Wirtschaftsbereich Elektro- und Elektronikindustrie, Telekom und...