KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Erhöhung der Ist-Gehälter ab
1. Der tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der Angestellten - bei Provisionsvertretern ein etwa vereinbartes Fixum - ist mit Wirkung ab gemäß der Einstufung in die jeweilige Verwendungsgruppe um 7,80 % zu erhöhen:
Berechnungsgrundlage für diese Erhöhung ist der Dezembergehalt 2023. Liegt bei Provisionsvertretern das Fixum unter dem bisherigen kollektivvertraglichen Mindestgrundgehalt, ist es um den Eurobetrag zu erhöhen, um den sich der vor dem auf den Angestellten anwendbare Kollektivvertragsgehalt auf Grund der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung erhöht. Bei nicht vollbeschäftigten Vertretern verringert sich diese Erhöhung ...