Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Angestellte – Gastronomie/Hotellerie – Kündigung (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind neben den allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG kollektivvertragliche Sonderregelungen zu beachten. Auch ohne separate Vereinbarung im Arbeitsvertrag können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Beendigung zu jedem 15. oder Letzten eines Monats durchführen.

Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Angestelltenverhältnisses und beträgt mindestens 6 Wochen. Zu beachten ist, dass u. U. auch Karenzzeiten für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist ausschlaggebend sind.

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis gesetzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

Sonderfragen

Der KV enthält nur Regelungen bezüglich der Kündigungstermine, aber nicht bezüglich der Kündigungsfrist. Die einzuhaltende Kündigungsfrist kann daher im Arbeit...

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