KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Gastronomie/Hotellerie - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
12. Fortzahlung des Entgelts bei Dienstverhinderung
Über die gesetzlichen Ansprüche zur Fortzahlung des Entgelts im Krankheits- oder Unglücksfall hinaus besteht in folgenden, die Person des Angestellten betreffenden Gründen Anspruch auf Freizeitgewährung ohne Minderung des Entgelts:
Bei Todesfällen der Eltern, des Ehepartners (Lebensgefährten) sowie der Kinder, sofern sie mit dem Angestellten in Hausgemeinschaft lebten, ferner bei eigener Eheschließung: 2 Tage.
Bei Eheschließung der Kinder, bei Teilnahme an der Beerdigung der Eltern, Kinder, ...